Impressum
Verantwortlich:
Funcars Süd
Jochen Elsäßer
Weimarer Straße 28
73730 Esslingen
Umsatzsteuernummer:
59103/08008
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Esslingen
Rechtshinweise:
Die Informationen der Internetseiten von Funcars Süd werden ständig geprüft und aktualisiert. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die Hyperlinks verweisen. Funcars Süd ist für den Inhalt der Internetseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass diese Seiten nur unverbindliche Informationen enthalten, die die individuelle Beratung mit weiteren zeitnahen Informationen nicht ersetzen. Unseren Kunden gelten vorrangig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anderweitig Abweichendes vereinbart wurde.
Urheberrecht:
Unsere Internetseiten geniessen urheberrechtlichen Schutz. Alle Texte, Bilder und Grafikenunterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutze geistigen Eigentums. Sie dürfen in Ganzen oder in Teilen weder zu Handelszwecken noch zur Weitergabe an Dritte verwendet, d.h. insbesondere vervielfältigt, durch Bearbeitung oder Umgestaltung verändert sowie auf anderen Websites verwendet werden. Einige unserer Seiten enthalten auch Inhalte, die dem Urheberrecht und sonstigen Schutzrechten derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben. Jeder Form der Verbreitung oder Vervielfältigung bedarf es unserer ausdrücklichen Genehmigung.
AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen bei Funcars Süd. Die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
a) Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrat zu stande, wenn diese schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.
b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut Funcars Süd Preisliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder von Funcars Süd telefonisch übermittelten Angeboten, gilt der vereinbarte Preis zur vereinbarten Mietzeit und Fahrleistung.
c) Die Zahlungs des Buchungspreises ist zu überweisen oder vor der Fahrt in bar zu übergeben.
d) Vor Antritt der Fahrt sind 100% (inkl. evtl. Anzahlungen) des Fahrtgrundpreises und aller Extras, außer Getränke, zu entrichten.
e) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Funcars Süd Preisliste berechnet. Der Preis wird dann je angefangene halbe Stunde berechnet.
f) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
g) Eventuell anfallende Extras (z.B. Getränke), Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.
h) Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, außer wenn anders vereinbart. Sofern der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen unserem Konto nicht gutgeschrieben wurde, versenden wir die erste Mahnung. Nach 21 Tagen Zahlungsverzug die zweite Mahnung. Sofern der Rechnungsbetrag unserem Konto nach 28 Tagen nicht gutgeschrieben wurde, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Für jede Mahnung berechnen wir 5 € Mahngebühren.
§ 4 Vertragsstornierungen
a) Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
b) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie von Funcars Süd schrifltich bestätigt werden.
c) Bei Stornierungen berechnet Funcars Süd folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 50% des Grundpreises bei Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Fahrtbeginn. 80% des Grundpreises bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor Fahrtbeginn.
d) Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung oder am selben Tag nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu bezahlen.
§ 5 Beförderung
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
c) Das Mitbringen von haustieren ist nicht gestattet.
d) Ist Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot.
e) Funcars Süd ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Bedingungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
f) Weiterhin ist Funcars Süd berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, die eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs darstellen. In diesem Fall berechnet Funcars Süd den vollen Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
g) Stark alkoholisierte Personen oder solche die unter sonstigen Drogen stehen, werden nicht befördert.
§ 6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Funcars Süd oder des Chauffeurs.
§ 7 Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden (das beinhaltet auch: Diebstahl und Vandalismus) oder übermäßigen Verschmutzungen jeder Art. Für übermäßige Verschmutzung darf Funcars Süd die zusätzlichen Reinigungskosten dem Kunden berechnen. Bei einem Betriebsausfall des Fahrzeugs, durch vom Kunden verursachten Schäden oder Verschmutzungen, berechnet Funcars Süd den Verlust aufgrund Betriebsausfall dem Kunden in voller Höhe.
b) Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken währen Foto/Filmaufnahmen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung zu versichern.
c) Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 Haftung von Funcars Süd
a) Funcars Süd versichert, dass die Fahrzeuge die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt wird, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß als Mietwagen haftpflichtversichert sind.
b) Für eine nicht termingerechte Verfügungstellung von Fahrzeugenoder für die Folgen technischer Defekte, übernimmt Funcars Süd keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von dadurch entstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt durch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, übernimmt Funcars Süd keinerlei Haftung. EVentuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten.
c) Funcars Süd ist aufgrund einer gestzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. von seiner Leistungspflicht befreit. Bei EInwirkung höherer Gewalt (z.B. wiedrigen Straßenverhältnissen) wie z.B. Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel behält sich Funcars Süd das Recht vor, einen Ausweichtermin zu vereinbaren oder die Fahrt abzusagen.
d) Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
§ 9 Datenschutz
a) Funcars Süd versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird Funcars Süd keine Daten weitergeben.
b) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch Funcars Süd angerfertigte Bildmaterial (oder vom Kunden bereit gestellt) für Werbezwecke verwendet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies Funcars Süd ausdrücklich mitteilen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Esslingen
b) Als vereinbarter Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten und beide Seiten gilt Esslingen.
§ 11 Salvatoriche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke ausweisen.