AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Funcars-Süd

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Funcars Süd und ihren Kunden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

a.) Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn Funcars Süd schriftlich eine vorausgegangene telefonische, elektronische oder schriftliche Anfrage des Kunden bestätigt.

b.) Hierbei gelten die zwischen Funcars Süd und dem Kunden schriftlich gesondert vereinbarten Preise.

 § 3 Zahlungsbedingungen

a.) Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarung getroffen wurde, ist das vereinbarte Entgelt sofort fällig und nach Wahl des Kunden im Voraus an Funcars Süd zu überweisen oder vor Fahrtantritt in voller Höhe (incl. aller Extras mit Ausnahme von Getränken) in bar zu entrichten.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%).

b.) Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietzeit bestimmt sich das hierfür zusätzlich zu entrichtende Entgelt nach der zwischen Funcars Süd und dem Kunden gesondert schriftlich getrof-

fenen Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt im 30-Minuten-Takt je begonnener halben Stunde.

c.) Bei Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, Getränke vorzubestellen. Die Preise hierfür richten sich nach einer zwischen Funcars Süd und den Kunden gesondert getroffenen, schriftlichen Vereinba-

rung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, während der Mietzeit Sekt zum Preis von 10,- €/Flasche im Fahrzeug zu erwerben.

d.) Aus sonstigem Grund entstehende Kosten (insbesondere Park- und Straßengebühren, Übernach-

tungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc.) trägt der Kunde.

e.) Mehrbeträge, wie unter b.) – d.) genannt, werden sofort fällig und sind – soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart – beim Chauffeur in bar zu entrichten.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag

a.) Beide Parteien haben das Recht, von dem geschlossenen Vertrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen zurückzutreten (Stornierung).

b.) Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

c.) Bei Rücktritt durch den Kunden fallen folgende Kosten an:

  • bis 4 Wochen vor Fahrtantritt:                       50 EUR Verwaltungsgebühren
  • ab 4 – 2 Wochen vor Fahrtantritt:                  50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 14 – 1 Tag vor Fahrtantritt:                        80 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • innerhalb von 24 Stunden vor Fahrtantritt:    100 % des vereinbarten Gesamtpreises

d.) Bei der Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung (etwa bei Nichterscheinen) zahlt der Kunde ebenfalls 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

e.) Eine Ausnahme gilt für die Anmietung des von Funcars Süd angebotenen Partybusses:

Im Falle einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Fahrtantritt hat der Kunde 90 % des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten.

f.) Funcars Süd steht darüber hinaus ein Rücktrittsrecht zu, wenn:

– die Durchführung der Fahrt aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen drohenden Gefahren für die Insassen unzumutbar wird,

– der Kunde / die Fahrgäste eine, ihm / ihnen nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Funcars Süd obliegende Pflicht verletzen,

– sich der Kunde / die Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen,

– der Kunde / die Fahrgäste durch ihr Verhalten eine Beeinträchtigung (z.B. eine Ablenkung) des Chauffeurs herbeiführen, die zu einer Gefährdung (auch des Straßenverkehrs) führt.

– ein unvorhersehbarer technischer Defekt eine Weiterfahrt unmöglich macht.

Der Kunde darf im Falle eines Rücktritts nachweisen, dass Funcars Süd kein bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 § 5 Beförderung

a.) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

b.) Das Mitbringen von Speisen, Getränken und Tieren ist nicht erlaubt.

 c.) In den Fahrzeugen von Funcars Süd herrscht absolutes Rauchverbot.

 d.) Funcars Süd ist berechtigt, die Beförderung von unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel stehenden Personen zu verweigern.

e.) Funcars Süd ist des Weiteren berechtigt, die Beförderung von Personen zu verweigern, deren Phy-

sis oder Psyche geeignet ist, sich selbst oder andere zu gefährden.

 § 6 Mehrkosten bei Verzögerungen

Mehrkosten, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung beruhen, hat dieser in voller Höhe selbst zu tragen.

§ 7 Haftung des Kunden

a.) Der Kunde von Funcars Süd haftet für die von ihm oder anderen Fahrgästen am Fahrzeug oder am Eigentum von Funcars Süd, sowie gegenüber Dritten verursachten Schäden.

b.) Reinigungskosten, welche entstehen, weil das Fahrzeug über den üblichen Rahmen hinaus genutzt wurde, trägt der Kunde. Gleiches gilt, so aus vorgenannten Grund ein Fahrzeug ausfällt, für Schäden, die sich durch den Ausfallselbst ergeben.

c.) Vom Kunden im und am Fahrzeug angebrachte Dekorationen, Beschriftungen o.ä. sind nach Fahrt-

ende vollständig und rückstandslos zu entfernen. Der Kunde haftet in diesen Fällen ebenfalls für alle entstandenen Schäden.

d.)Risiken, die über die reine Personenbeförderung hinausgehen, sind seitens des Kunden ausreichend zu versichern.

e.) Im Interesse der Sicherheit des Kunden wird ausdrücklich auf die in allen Fahrzeugen bestehende Gurtpflicht hingewiesen. Die Missachtung der bestehenden Gurtpflicht durch den Kunden erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

f.) Der Kunde haftet gegenüber Funcars Süd für schuldhafte bzw. aus dem Genuss von Alkohol, Dro-

gen oder anderen Rauschmitteln resultierende Schäden.

§ 8 Haftung von Funcars Süd

a.) Funcars Süd versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr entsprechen und über vollumfänglichen Versicherungsschutz verfügen.

b.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Funcars Süd- außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Kör-

pers oder der Gesundheit- nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

c.) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besteht uneingeschränkt.

d.) Die obigen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten bei einer gesetzlich zwin-gend vorgeschriebenen, verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn im Einzelfall eine verschul-

densunabhängige Garantie übernommen wurde, nicht.

§ 9 Datenschutz

a.) Funcars Süd versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

b.) Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass von ihm oder durch Funcars Süd während der Fahrt angefertigtes Bildmaterial zu Werbezwecken verwendet werden darf. Er kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

c.) Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss weiterhin damit einverstanden, den Newsletter von Funcars Süd per E-Mail zu erhalten. Er kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss des Beförderungs-

vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Esslingen.

§ 11 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrags im Übrigen.

Stand: 01.06.2015